Ein Hund zieht ein …

… und das bringt nicht nur einen guten Freund und viel Spaß, sondern auch die Verantwortung für ein Lebewesen und nicht zuletzt auch die Verpflichtung zur Ordnung und Sauberkeit.

Sicher haben Sie an die wichtigen Dinge vor der Anschaffung gedacht: Hundehaltergenehmigung beim Vermieter einholen, Hundehalterhaftpflicht, Anmeldung bei der Stadt … Aber auch nach Einzug des felligen Freundes sind einige Sachen in einem Mehrfamilienhaus zu beachten.

So dürfen durch den Hund weder die Wohnung, noch das Haus oder die Außenanlagen verschmutzt oder beschädigt werden. Hinterlassenschaften auf Grünflächen oder Wegen sind umgehend mittels Hundekotbeutel zu entsorgen. Der Hund darf nicht durch ständiges Bellen die Nachbarn stören und muss an der Leine geführt werden.

Gelegentlich erhalten wir Beschwerden der Mitmieter, wenn der Hund im Treppenhaus -bedingt durch den Fellwechsel – vermehrt Haare verliert oder sein Geschäft im selbigen verrichtet. Natürlich sind die Besitzer dann für das Sauberhalten zwischendurch zuständig. Egal, ob die kleine Hausreinigung bereits durch eine Fachfirma erledigt wird oder, ob Ihre Nachbarn diese noch selbst erledigen. Wenn sich dann die Klagen häufen und trotz unserer Hinweise und Gespräche keine Besserung eintritt, kann eine Reinigungsfirma mit der Schmutzbeseitigung auf Ihre Kosten beauftragt oder im schlimmsten Fall die Hundehaltergenehmigung entzogen werden. Natürlich ist dies nur das letzte Mittel, welches wir zum Glück - dank überwiegend einsichtiger Hundehalter - bislang noch nicht anwenden mussten.