Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 wurden im September 2023 abgerechnet. Die Kostenentwicklung wird durch die Genossenschaft jährlich analysiert und ausgewertet. In den letzten drei Abrechnungsjahren entwickelten sich die nachfolgend ausgewählten Betriebskosten wie folgt:

Betriebskostenart     Kosten in €
  2022 € 2021€ 2020 €
Wasser u. Abwasser 301.474 314.038 319.931
Müllkosten 90.353 96.694 88.836
Beleuchtung 16.296 14.823 14.595
Heizung 374.610 446.984 390.944
Schornsteinfeger 7.112 11.917 8.410
Versicherung 34.944 35.582 36.049

Die Betriebskosten haben sich entgegen aller Prognosen auf dem Niveau der Vorjahre stabilisiert. Die Abwasserkosten der Stadt Querfurt sind satzungsmäßig geregelt. Die Heizungsversorgung in Querfurt-Süd erfolgt über das Heizwerk der Fernwärmever­sorgungsgesellschaft. Gegenüber dem Jahr 2021 sind die Heizkosten um 72.374,00 € im Jahr 2022 gesunken. Ursachen hierfür liegen im geringeren Mengenverbrauch von ca. 10 % der Vorjahresmenge und in der Gewährung der Dezembersoforthilfe in Höhe von insge­samt 37.976,70 €.

In der Prognose für das Jahr 2023 ist mit einem Preisanstieg von ca. 4 % im Arbeitspreis und ca. 6 % im Grundpreis der Fernwärme zu rechnen. Somit wird der Fernwärmepreis deutlich unter der Preisbremse von 95,00 €/MWh liegen. Per 31.12.2022 stehen Betriebskosten (unfertige Leistungen) in Höhe von 1.093.343,75 € den Betriebskostenvorauszahlungen (erhaltene Anzahlungen) in Höhe von 1.148.455,88 € für den Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 gegenüber.

Dies bedeutet, dass die Mitglieder für das Betriebskostenjahr 2022 insgesamt 55.112,13 € Guthaben zurückerhalten. Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt bis Ende September 2023.

Folgende Erläuterungen sind bei der Abrechnung der Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.2022 – 31.12.2022 zu beachten. Grundlage der Zusammenstellung der Gesamtkosten für jede Betriebskostenart sind die entsprechenden Rechnungen der Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen. Die Abrechnung Ihrer Kosten erfolgt pauschal über den Umlegemaßstab der Wohnfläche Ihrer Wohnung in qm laut Mietvertrag oder nach den ermittelten Euro-Beträgen der Abrechnungsfirma für Ihre Heizungskosten und Wasserversorgungskosten.

Die Betriebskostenart Grundsteuer gehört zur Position der laufenden öffentlichen Lasten für das Grundstück und basiert auf dem Grundsteuerbescheid der Stadtverwaltung. Zur Betriebskostenart Sach- und Haftpflichtversicherung gehören die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.

Die Kosten der Schädlingsbekämpfung wurden je nach Anfall in den betreffenden Wohngebäuden verteilt. Die Betriebskostenart Müllgebühren entspricht den Bescheiden gemäß der im Jahre 2022 gültigen Satzung des Saalekreises Querfurt für die einzelnen Wohngebäude.

In den Kosten der Wasserversorgung sind die Trinkwasserkosten, die Grundgebühren für den Hausanschluss, die Abwasserkosten, die Abwassergrundgebühr sowie die Zählermiete für Ihren Wohnungswasserzähler und der Abrechnungsservice enthalten. Grund- und Verbrauchskosten wurden hierbei getrennt ausgewiesen und abgerechnet. Die in der Abrechnung enthaltenen Werte für Ihre Vorauszahlungen entsprechen diesem Betrag nur, wenn sie in voller Höhe gezahlt wurden. Sollten sich aus der Abrechnung Guthaben ergeben, wird die Aufrechnung mit eventuellen Mietrückständen und sonstigen Gegenforderungen aus dem Mietverhältnis gem. § 387 ff. BGB erklärt.

Bei Mietverhältnissen, die nicht über den gesamten Abrechnungszeitraum bestanden, wurde der anteilige Nutzungszeitraum in der Abrechnung berücksichtigt. Für die Betriebskostenabrechnung werden alle Rechnungen bis zum 30.06.2023 für diesen Abrechnungszeitraum berücksichtigt. Vorsorg­lich weisen wir darauf hin, dass wir uns die Abrechnung, noch eventuell entstehender, nachträglich in Rechnung gestellter Betriebskosten, vorbehalten. Die Neufestsetzung der Vorauszahlungen ab 01.01.2024 für Ihre Betriebskosten erfolgte auf der Grundlage der ermittelten Verbrauchswerte. Sie soll sicherstellen, dass Ihre Vorauszahlungen die entstehenden Kosten decken und, dass in Zukunft erhebliche Nachzahlungen vermieden werden.

Aufgrund der voraussichtlichen Kostenentwicklung im Jahr 2023 wurden die Vorauszahlungen für die Heizkosten um 20-25 % bei der Fernwärme und um 95 % beim Gas erhöht. Weiterhin wurden die Vorauszahlungen für die Abwasserkosten um 16 % und für die Hausreinigung um 15 % erhöht.

Bei Nachzahlungen besteht auf Antrag die Möglichkeit, diese in Ratenzahlungen zu leisten. Bei Bedarf bzw. um Härtefälle zu vermeiden, setzen Sie sich bitte mit uns zu den Sprech­zeiten in Verbindung.

ALG – Empfängern empfehlen wir, sich unverzüglich mit dem Eigenbetrieb für Arbeit in Verbindung zu setzen und die Abrechnung vorzulegen, um Nachzahlungsbeträge zu beantragen bzw. die neuen Vorauszahlung und damit das neue höhere Gesamtnutzungsentgelt zu beantragen. Bitte lassen Sie hierzu nicht unnötig Zeit verstreichen und beachten Sie die Fristen des Eigenbetriebes.