Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2022 wurden im September 2022 abgerechnet. Die Kostenentwicklung wird durch die Genossenschaft jährlich analysiert und ausgewertet. In den letzten drei Abrechnungsjahren entwickelten sich die nachfolgend ausgewählten Betriebskosten wie folgt:

Betriebskostenart     Kosten in €
  2021€ 2020 € 2019 €
Wasser u. Abwasser 314.038 319.931 315.572
Müllkosten 96.694 88.836 88.913
Beleuchtung 14.823 14.595 13.688
Heizung 446.984 390.944 365.372
Schornsteinfeger 11.917 8.410 6.996
Versicherung 35.582 36.049 35.411

Die Betriebskostenarten haben sich auf dem Niveau der Vorjahre stabilisiert. Die Abwasserkosten der Stadt Querfurt sind satzungsmäßig geregelt. Die Heizungsversorgung in Querfurt-Süd erfolgt über das Heizwerk der Fernwärmeversorgungsgesellschaft. Gegenüber dem Jahr 2020 sind die Heizkosten um 56.040,00 € im Jahr 2021 gestiegen. Ursachen sind die kalte Witterung im Frühjahr 2021, welche zu einem um 16,4 % erhöhtem Mengenverbrauch an Heizenergie führte sowie ein Preisanstieg von 6 % bei den Erzeugerkosten.

Per 31.12.2021 stehen Betriebskosten (unfertige Leistungen) in Höhe von 1.164.794,10 € den Betriebskostenvorauszahlungen (erhaltene Anzahlungen) in Höhe von 1.116.490,80 € für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 gegenüber. Dies bedeutet, dass die Mitglieder für das Betriebskostenjahr 2021 insgesamt 48.303,30 € Nachzahlungen zu leisten haben.

Folgende Erläuterungen sind bei der Abrechnung der Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 zu beachten. Grundlage der Zusammenstellung der Gesamtkosten für jede Betriebskostenart sind die entsprechenden Rechnungen der Versorgungs- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Abrechnung Ihrer Kosten erfolgt pauschal über den Umlegemaßstab der Wohnfläche Ihrer Wohnung in qm laut Mietvertrag oder nach den ermittelten Euro-Beträgen der Abrechnungsfirma für Ihre Heizungskosten und Wasserversorgungskosten. Die Betriebskostenart Grundsteuer gehört zur Position der laufenden öffentlichen Lasten für das Grundstück und basiert auf dem Grundsteuerbescheid der Stadtverwaltung.

Zur Betriebskostenart Sach- und Haftpflichtversicherung gehören die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude. Die Kosten der Schädlingsbekämpfung wurden je nach Anfall in den betreffenden Wohngebäuden verteilt. Die Betriebskostenart Müllge¬bühren entspricht den Bescheiden gemäß der im Jahre 2021 gültigen Satzung des Saalekreises-Querfurt für die einzelnen Wohngebäude.

In den Kosten der Wasserversorgung sind die Trinkwasserkosten, die Grundgebühren für den Hausanschluss, die Abwasserkosten, die Abwassergrundgebühr sowie die Zählermiete für Ihren Wohnungswasserzähler und der Abrechnungsservice enthalten. Grund- und Verbrauchskosten wurden hierbei getrennt ausgewiesen und abgerechnet. Die in der Abrechnung enthaltenen Werte für Ihre Vorauszahlungen entsprechen diesem Betrag nur, wenn sie in voller Höhe gezahlt wurden. Sollten sich aus der Abrechnung Guthaben ergeben, wird die Aufrechnung mit eventuellen Mietrückständen und sonstigen Gegenforderungen aus dem Mietverhältnis gem. § 387 ff. BGB erklärt.

Bei Mietverhältnissen, die nicht über den gesamten Abrechnungszeitraum bestanden, wurde der anteilige Nutzungszeitraum in der Abrechnung berücksichtigt.

Für die Betriebskostenabrechnung werden alle Rechnungen bis zum 30.06.2022 für diesen Abrechnungszeitraum berücksichtigt. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir uns die Abrechnung, noch eventuell entstehender, nachträglich in Rechnung gestellter Betriebskosten, vorbehalten.

Die Neufestsetzung der Vorauszahlungen ab 01.01.2023 für Ihre Betriebskosten erfolgte auf der Grundlage der ermittelten Verbrauchswerte. Sie soll sicherstellen, dass Ihre Vorauszahlungen die entstehenden Kosten decken und dass in Zukunft erhebliche Nachzahlungen vermieden werden.

Die Neufestsetzung der Vorauszahlungen ab 01.01.2021 für Ihre Betriebskosten erfolgte auf der Grundlage der ermittelten Verbrauchswerte.

Sie soll sicherstellen, dass Ihre Vorauszahlungen die entstehenden Kosten decken und dass in Zukunft erhebliche Nachzahlungen vermieden werden.

Bei Nachzahlungen besteht auf Antrag die Möglichkeit, diese in Ratenzahlungen zu leisten. Bei Bedarf bzw. um Härtefälle zu vermeiden, setzen Sie sich bitte mit uns zu den Sprechzeiten in Verbindung.

Bei Nachzahlungen besteht auf Antrag die Möglichkeit, diese in Ratenzahlungen zu leisten. Bei Bedarf bzw. um Härtefälle zu vermeiden, setzen Sie sich bitte mit uns zu den Sprechzeiten in Verbindung.

ALG – Empfängern empfehlen wir, sich unverzüglich mit dem Eigenbetrieb für Arbeit in Verbindung zu setzen und die Abrechnung vorzulegen, um Nachzahlungsbeträge zu beantragen bzw. die neuen Vorauszahlung und damit das neue höhere Gesamtnutzungsentgelt zu beantragen. Bitte lassen Sie hierzu nicht unnötig Zeit verstreichen und beachten Sie die Fristen des Eigenbetriebes.