Fernwärmesatzung

Am 21.02.2017 erklärte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Satzung der Stadt Querfurt über den Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung für unwirksam. Somit hat die Genossenschaft einen über 6 Jahre andauernden Rechtsstreit für sich entscheiden können und in Querfurt ist nun für Rechtsklarheit gesorgt. Das Urteil ist nicht berufungsfähig und die Kosten für dieses Verfahren hat die Stadt Querfurt zu tragen.

Das vom damaligen Bürgermeister Kunert zur Fernwärmeversorgung gewonnenen Firmenkonstrukt aus Fernwärmegesellschaft, Biogas Querfurt GmbH und Agrargenossenschaft Querfurt e.G. erfüllte in keinster Weise den Satzungszweck als öffentliche Einrichtung und somit wurden die Satzung vom OVG Magdeburg für unwirksam erklärt.